Kollektivvertrag für die eisen= und metallerzeugende und =verarbeitende Industrie

Der Begriff 'Verdienst' im Sinne des Abschnittes X ist ein eingeschränkter, der sich mit dem grundsätzlich weit auszulegenden Begriff des Entgeltes im Sinne des 1152 ABGB nicht deckt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1980)
Ort / Verlag / Datum:08.08.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivverträge
34.038 Rechtsprechung
331.225 Urlaubsentgelt
331.23 Lohnformen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Begriff 'Verdienst' im Sinne des Abschnittes X ist ein eingeschränkter, der sich mit dem grundsätzlich weit auszulegenden Begriff des Entgeltes im Sinne des 1152 ABGB nicht deckt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog