Die Bedeutung des Streitwerts im neuen arbeitsgerichtlichen Verfahren

Bei dem vom Arbeitsgericht im Urteil gem. 61 Abs.1 festgesetzten Steitwert handelt es sich nach wie vor um den Rechtsmittelstreitwert. Der erstinstanzliche Gebührenstreitwert wird nach 25 GKG festgesetzt. Die im Urteil getroffene Streitwertfestsetzung durch das Arbeitsgericht bindet das Landesarbeit...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980)
VerfasserIn: Schäfer, Horst
Schmidt, Klaus
Ort / Verlag / Datum:01.08.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgerichte
347.921 Gerichtsgebühren
347.9 Prozessverfahren
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei dem vom Arbeitsgericht im Urteil gem. 61 Abs.1 festgesetzten Steitwert handelt es sich nach wie vor um den Rechtsmittelstreitwert. Der erstinstanzliche Gebührenstreitwert wird nach 25 GKG festgesetzt. Die im Urteil getroffene Streitwertfestsetzung durch das Arbeitsgericht bindet das Landesarbeitsgericht gem. 69 Abs.2.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog