Das Datenschutzgesetz erlaubt weniger Antworten : Erste Erfahrungen mit dem jungen Gesetz (2. Teil)

Bestätigte der Generaldirektor des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, er wisse nicht, wie die 28 verschiedenen und autonom agierenden Sozialversicherungsträger das Datenschutzgesetz auslegen und ob sie den Finanzbeamten grosszügig Einblick in die Unterlagen gewähren oder vielmehr abblocke...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Vorarlberger Nachrichten (1980)
VerfasserIn: Sassadeck, Ute
Ort / Verlag / Datum:28.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Dragaschnig, Alois
Klassifikation:342.721 Datenschutz
336.07 Finanzverwaltung
368.4 Sozialversicherung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bestätigte der Generaldirektor des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, er wisse nicht, wie die 28 verschiedenen und autonom agierenden Sozialversicherungsträger das Datenschutzgesetz auslegen und ob sie den Finanzbeamten grosszügig Einblick in die Unterlagen gewähren oder vielmehr abblocken.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog