Schadenshaftung unter Arbeitgebern wegen unrichtiger Arbeitszeugnisse : Zur Abgrenzung von vertraglicher und deliktischer Verantwortlichkeit. Zugleich Bemerkungen zu BGH JZ 1979,725
Im Ergebnis ist also festzustellen, dass es keine zwingende Gründe gibt, den Bereich des Deliktsrechts zu verlassen und vertragliche Beziehungen zwischen dem früheren und dem späteren Arbeitgeber zu konstruieren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1980; Nr 14)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 18.07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Arbeitsrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung 347.513 Schadenersatz |
Region: | BRD
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