Dienstvergütung bei persönlicher Verhinderung : Ein historisches Problem und seine heutige Bewältigung

Der in der Person liegende Grund im Sinne des 616 Abs. 1 Satz 1 BGB als Ursache einer Verhinderung des Dienstverpflichteten ist nach dem Willen des historischen Gesetzgebers nicht auf subjektiv-individuelle Verhältnisse beschränkt. Deckt also den Bereich des Arbeitsausfalls ab, der nicht Annahmeverz...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1980)
VerfasserIn: Moll, Wilhelm
Ort / Verlag / Datum:05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34(091) Rechtsgeschichte
34.05 Rechtsvergleichung
331.2 Löhne
331.2 Gehälter
331.817 Dienstverhinderung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der in der Person liegende Grund im Sinne des 616 Abs. 1 Satz 1 BGB als Ursache einer Verhinderung des Dienstverpflichteten ist nach dem Willen des historischen Gesetzgebers nicht auf subjektiv-individuelle Verhältnisse beschränkt. Deckt also den Bereich des Arbeitsausfalls ab, der nicht Annahmeverzug des Arbeitgebers oder Betriebsstörung ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog