258 Abs.4 ASVG Art 26 SV-Abkommen Ö-BRD

1. Unterhaltstitel nach 258 Abs.4 ASVG können auch solche sein, die nach ausländischem Recht entstanden sind. 2. Die Frage, ob solche ausländischen Titel durch eine nachfolgende Ehescheidung berührt werden, richtet sich nach eben diesem Recht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4(094.2) Sozialversicherung: Abkommen, internationale
Region:BRD
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