258 Abs.4 ASVG Art 26 SV-Abkommen Ö-BRD
1. Unterhaltstitel nach 258 Abs.4 ASVG können auch solche sein, die nach ausländischem Recht entstanden sind. 2. Die Frage, ob solche ausländischen Titel durch eine nachfolgende Ehescheidung berührt werden, richtet sich nach eben diesem Recht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1980; Nr 3)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.4(094.2) Sozialversicherung: Abkommen, internationale
|
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | 1. Unterhaltstitel nach 258 Abs.4 ASVG können auch solche sein, die nach ausländischem Recht entstanden sind. 2. Die Frage, ob solche ausländischen Titel durch eine nachfolgende Ehescheidung berührt werden, richtet sich nach eben diesem Recht. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |