Der Aufsichtsrat ist kein 'Nebenvorstand' : Auch kein Supervorstand. Ein praktischer Fall aus einer Genossenschaftsbank

Die Vereinbarung des Aufsichtsrats mit den beiden Vorstandsmitgliedern, den Weisungen des Aufsichtsrats Folge zu leisten, ist rechtlich unzulässig und daher nichtig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Blick durch die Wirtschaft (1980)
VerfasserIn: Höhn, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:12.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72.036 Aufsichtsrat
336.71 Banken
347.72 Gesellschaftsrecht
Region:BRD
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