Der Aufsichtsrat ist kein 'Nebenvorstand' : Auch kein Supervorstand. Ein praktischer Fall aus einer Genossenschaftsbank
Die Vereinbarung des Aufsichtsrats mit den beiden Vorstandsmitgliedern, den Weisungen des Aufsichtsrats Folge zu leisten, ist rechtlich unzulässig und daher nichtig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Blick durch die Wirtschaft (1980)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72.036 Aufsichtsrat
336.71 Banken 347.72 Gesellschaftsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Die Vereinbarung des Aufsichtsrats mit den beiden Vorstandsmitgliedern, den Weisungen des Aufsichtsrats Folge zu leisten, ist rechtlich unzulässig und daher nichtig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |