Gesetz über Entmündigung und Anhaltung wird reformiert
Mit dieser Reform soll die Entmündigungsordnung aus dem Jahre 1916 aufgehoben und die Aufnahme psychisch Kranker in geschlossene Anstalten und die rechtliche Betreuung psychisch behinderter Personen neu geregelt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | AZ (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.07.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Broda, Christian
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Klassifikation: | 347.155 Entmündigung
362.11 Krankenhäuser 3-056.34 Geisteskranke 3-056.2 Behinderte |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Mit dieser Reform soll die Entmündigungsordnung aus dem Jahre 1916 aufgehoben und die Aufnahme psychisch Kranker in geschlossene Anstalten und die rechtliche Betreuung psychisch behinderter Personen neu geregelt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |