Gesetz über Entmündigung und Anhaltung wird reformiert

Mit dieser Reform soll die Entmündigungsordnung aus dem Jahre 1916 aufgehoben und die Aufnahme psychisch Kranker in geschlossene Anstalten und die rechtliche Betreuung psychisch behinderter Personen neu geregelt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1980)
Ort / Verlag / Datum:03.07.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Broda, Christian
Klassifikation:347.155 Entmündigung
362.11 Krankenhäuser
3-056.34 Geisteskranke
3-056.2 Behinderte
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mit dieser Reform soll die Entmündigungsordnung aus dem Jahre 1916 aufgehoben und die Aufnahme psychisch Kranker in geschlossene Anstalten und die rechtliche Betreuung psychisch behinderter Personen neu geregelt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog