Kein Verstoss eines Agenturvertrages gegen das Rechtsberatungsgesetz bei Vorliegen eines echten Factoring-Vertrages : Abgrenzung des echten Factorings vom reinen Inkassogeschäft

Entscheidend für die Annahme eines Forderungserwerbs im Rahmen von Factoring-Geschäften aber ist der Umstand, dass die BTG den Agenturmitgliedern den Gegenwert der zedierten Forderung vergütete, sobald bei ihr die Rechnungsduplikate und Rechnungssammellisten eingingen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980; Nr 24)
Ort / Verlag / Datum:13.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.14 Factoring
347.4 Vertragsrecht
336.77 Kredite
347.965.4 Rechtsberatung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Entscheidend für die Annahme eines Forderungserwerbs im Rahmen von Factoring-Geschäften aber ist der Umstand, dass die BTG den Agenturmitgliedern den Gegenwert der zedierten Forderung vergütete, sobald bei ihr die Rechnungsduplikate und Rechnungssammellisten eingingen.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog