Fristlose Kündigung

Ist der Arbeitnehmer während dieser im allgemeinen für eine Anhörung als ausreichend anzusehenden Zeitspanne infolge Krankheit arbeitsunfähig, dann führt dies nur dann zu einer Verlängerung der Anhörungsfrist, wenn die Anhörung wegen der Art der Erkrankung nicht möglich ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980; Nr 22)
Ort / Verlag / Datum:30.05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
351.83 Arbeitsrecht
Region:Deutschland
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