Fristlose Kündigung
Ist der Arbeitnehmer während dieser im allgemeinen für eine Anhörung als ausreichend anzusehenden Zeitspanne infolge Krankheit arbeitsunfähig, dann führt dies nur dann zu einer Verlängerung der Anhörungsfrist, wenn die Anhörung wegen der Art der Erkrankung nicht möglich ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980; Nr 22)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
331.15 Mitbestimmung 34.038 Rechtsprechung 351.83 Arbeitsrecht |
Region: | Deutschland
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Dokument Nr. A-023054 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |