Arbeitsunfall: Voraussetzungen des Rückgriffanspruchs des Sozialversicherungsträgers gegen den Schädiger bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Der Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers setzt voraus, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Schädigers auch Eintritt und Umfang des Schadens umfasst haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980; Nr 23)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung 347.513 Schadenersatz |
Region: | Deutschland
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Dokument Nr. A-022779 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |