Arbeitsunfall: Voraussetzungen des Rückgriffanspruchs des Sozialversicherungsträgers gegen den Schädiger bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Der Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers setzt voraus, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Schädigers auch Eintritt und Umfang des Schadens umfasst haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980; Nr 23)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 06.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung 347.513 Schadenersatz |
Region: | Deutschland
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Der Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers setzt voraus, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Schädigers auch Eintritt und Umfang des Schadens umfasst haben. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |