Rundfunkfreiheit und Rundfunkgewährleistung
Die rundfunkbezogenen subjektiven Grundrechte der Meinungsverbreitung und der Informationsfreiheit ergeben sich schon aus Art. 5I1GG sie werden in Art. 5I2GG mit objektivrechtlicher Wirkung zur Rundfunkfreiheit gebündelt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik (1980; Nr 6)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 654.19 Rundfunk
342.7 Grundgesetz, Bonner 342.727 Meinungsfreiheit 351.751 Medienrecht |
Region: | Deutschland
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!