Grundgesetz und neues Polizeirecht : Gedanken zu den Grenzen der Regelungsmacht
Wenn Achtung und Schutz der Menschenwürde gem. Art 1 GG die Staatszielbestimmung der Bundesrepublik Deutschland sind, dann obliegt der Polizei die Aufgabe, u. a. mit Hilfe unvermeidlicher Grundrechtseingriffe die Grundrechte zu sichern.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik (1980; Nr 6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.74 Polizei
342.7 Grundgesetz, Bonner 351.78 Sicherheit, öffentliche 342.7 Grundrechte |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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