Grundgesetz und neues Polizeirecht : Gedanken zu den Grenzen der Regelungsmacht

Wenn Achtung und Schutz der Menschenwürde gem. Art 1 GG die Staatszielbestimmung der Bundesrepublik Deutschland sind, dann obliegt der Polizei die Aufgabe, u. a. mit Hilfe unvermeidlicher Grundrechtseingriffe die Grundrechte zu sichern.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik (1980; Nr 6)
VerfasserIn: Lisken, Hans
Ort / Verlag / Datum:06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.74 Polizei
342.7 Grundgesetz, Bonner
351.78 Sicherheit, öffentliche
342.7 Grundrechte
Region:Deutschland
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