Kein Gehalt - Kündigung

Die Arbeiterkammer für Oberösterreich meint dazu, dass der Dienstgeber für den Schaden haftet, der dem Arbeitnehmer durch nicht fristgerechte Lohnzahlung entsteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Oberösterr Nachrichten (1980)
Ort / Verlag / Datum:12.06.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung
331.21 Lohnauszahlung
061.1:331 AK: Oberösterreich
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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