Kein Gehalt - Kündigung
Die Arbeiterkammer für Oberösterreich meint dazu, dass der Dienstgeber für den Schaden haftet, der dem Arbeitnehmer durch nicht fristgerechte Lohnzahlung entsteht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Oberösterr Nachrichten (1980)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 12.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
331.21 Lohnauszahlung 061.1:331 AK: Oberösterreich |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|
Dokument Nr. A-022526 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |