Kein Gehalt - Kündigung
Die Arbeiterkammer für Oberösterreich meint dazu, dass der Dienstgeber für den Schaden haftet, der dem Arbeitnehmer durch nicht fristgerechte Lohnzahlung entsteht.
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Veröffentlicht in: | Oberösterr Nachrichten (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.06.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
331.21 Lohnauszahlung 061.1:331 AK: Oberösterreich |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Die Arbeiterkammer für Oberösterreich meint dazu, dass der Dienstgeber für den Schaden haftet, der dem Arbeitnehmer durch nicht fristgerechte Lohnzahlung entsteht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |