Haftung für Versorgungsanwartschaften bei Betriebsveräusserungen im Konkurs

Wird ein Betrieb im Rahmen eines Konkursverfahrens veräussert, ist 613a BGB insoweit nicht anwendbar, wie diese Vorschrift die Haftung des Betriebserwerbers für bereits entstandene Ansprüche vorsieht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:14.05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
347.991 Höchstgerichte
347.56 Haftpflicht, berufliche
331.116 Arbeitsverträge
347.736 Konkursrecht
Region:Deutschland
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