Haftung für Versorgungsanwartschaften bei Betriebsveräusserungen im Konkurs
Wird ein Betrieb im Rahmen eines Konkursverfahrens veräussert, ist 613a BGB insoweit nicht anwendbar, wie diese Vorschrift die Haftung des Betriebserwerbers für bereits entstandene Ansprüche vorsieht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 20)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung 347.991 Höchstgerichte 347.56 Haftpflicht, berufliche 331.116 Arbeitsverträge 347.736 Konkursrecht |
Region: | Deutschland
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Dokument Nr. A-016863 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |