Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appael, London : Urteil des Gerichtshofes
Der in Artikel 119 enthaltene Grundsatz des gleichen Entgelts greift dann ein, wenn eine Arbeitnehmerin unter Berücksichtigung der Art ihrer Dienstleistungen nachweislich ein geringeres Entgelt als ein männlicher Arbeitnehmer erhalten hat, der vor der Anstellungszeit der Arbeitnehmerin beschäftigt w...
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Veröffentlicht in: | Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften (1980; Nr 102)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.04.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.176 Gemeinschaften, europäische
396.2 Frauen: Rechtsfragen 341.176 Gerichtshof, europäischer 396.5 Frauenarbeit 396.1 Frauen: Gleichberechtigung |
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Zusammenfassung: | Der in Artikel 119 enthaltene Grundsatz des gleichen Entgelts greift dann ein, wenn eine Arbeitnehmerin unter Berücksichtigung der Art ihrer Dienstleistungen nachweislich ein geringeres Entgelt als ein männlicher Arbeitnehmer erhalten hat, der vor der Anstellungszeit der Arbeitnehmerin beschäftigt war und der die gleiche Arbeit für den Arbeitgeber leistete. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |