Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appael, London : Urteil des Gerichtshofes

Der in Artikel 119 enthaltene Grundsatz des gleichen Entgelts greift dann ein, wenn eine Arbeitnehmerin unter Berücksichtigung der Art ihrer Dienstleistungen nachweislich ein geringeres Entgelt als ein männlicher Arbeitnehmer erhalten hat, der vor der Anstellungszeit der Arbeitnehmerin beschäftigt w...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften (1980; Nr 102)
Ort / Verlag / Datum:25.04.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 Gemeinschaften, europäische
396.2 Frauen: Rechtsfragen
341.176 Gerichtshof, europäischer
396.5 Frauenarbeit
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der in Artikel 119 enthaltene Grundsatz des gleichen Entgelts greift dann ein, wenn eine Arbeitnehmerin unter Berücksichtigung der Art ihrer Dienstleistungen nachweislich ein geringeres Entgelt als ein männlicher Arbeitnehmer erhalten hat, der vor der Anstellungszeit der Arbeitnehmerin beschäftigt war und der die gleiche Arbeit für den Arbeitgeber leistete.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog