Kündigungsschutz

Mit Art. 6 Abs.4 GG ist es unvereinbar, den besonderen Kündigungsschutz des 9 Abs. 1 MuSchG Arbeitnehmerinnen zu entziehen, die im Zeitpunkt der Kündigung schwanger sind, ihren Arbeitgeber hierüber unverschuldet nicht innerhalb der Zweiwochenfrist des 9 Abs. 1 S. 1 MuSchG unterrichten, dies aber un...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:MONATSSCHRIFT FÜR DEUTSCHES RECHT (1980; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz
342.7 Grundgesetz, Bonner
34.038 Rechtsprechung
340.142(094.9) Entscheidungen, höchstrichterliche
Region:Deutschland
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