Betriebsräte

Auch dann, wenn ein enger wirtschaftlicher und personeller Zusammenhang zweier Unternehmen gegeben ist, die zumindest aus je einem Betrieb bestehen, stellen diese noch keine vollkommen selbständige, in sich abgeschlossene und damit keine Person im Rechtssinn dar. Bei diesem Sachverhalt fehlen die Vo...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1980)
Ort / Verlag / Datum:16.05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.7 Handelsrecht
338.93 Betriebe
340.142(094.9) Entscheidungen, höchstrichterliche
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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