Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wegen Verdienstausfalls des ausgeschiedenen Arbeitnehmers infolge verspäteter Herausgabe der Arbeitspapiere : Der Arbeitgeber, der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses trotz wiederholter Mahnungen die Arbeitspapiere nicht herausgibt, ist dem Arbeitnehmer für einen dadurch verursachten Verdienstausfall grundsätzlich auch dann schadensersatzpflichtig
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1980; Nr 18)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
331.13 Kündigung 331.123 Arbeitspapiere 34.038 Rechtsprechung 331.11 Arbeitnehmer 331 Arbeitgeber 331.116 Arbeitsverträge |
Region: | Deutschland
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