Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wegen Verdienstausfalls des ausgeschiedenen Arbeitnehmers infolge verspäteter Herausgabe der Arbeitspapiere : Der Arbeitgeber, der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses trotz wiederholter Mahnungen die Arbeitspapiere nicht herausgibt, ist dem Arbeitnehmer für einen dadurch verursachten Verdienstausfall grundsätzlich auch dann schadensersatzpflichtig

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980; Nr 18)
Ort / Verlag / Datum:02.05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
331.13 Kündigung
331.123 Arbeitspapiere
34.038 Rechtsprechung
331.11 Arbeitnehmer
331 Arbeitgeber
331.116 Arbeitsverträge
Region:Deutschland
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