Ausserordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten : Der Arbeitgeber muss für einen Zeitraum von mindestens zehn Tagen die Ungewissheit hinnehmen, ob er dem Schwerbehinderten kündigen kann (18 Abs.3 Satz 1 SchwbG)

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
331.13 Entlassung
362.2/.4 Behindertenfürsorge
3-056.2 Behinderte
Region:Deutschland
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