Sozialplan bei betriebsänderung aufggrund Personalreduzierung : Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass auch eine erhebliche Personalreduzierung unter beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel eine Betriebseinschränkung im Sinne von P.111 Satz 2 Nr.1 BetrVG sein kann

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.04.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
331.17 Sozialleistungen, betriebliche
331.13 Kündigung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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