Eheverbot : Service für Frauen: Nun jeden Mittwoch

In der österreichischen Bundesverfassung gibt es den Gleichheitsgrundsatz. Er gilt aber keineswegs überall und nicht für jeden.Vor allem existiert er nicht für frisch geschiedene Frauen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1980)
VerfasserIn: Czeitschner, Burgl
Ort / Verlag / Datum:31.03.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Dohnal, Johanna
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
347.627 Ehescheidung
342.4 Bundesverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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