Die Dienstverhinderungen unter besonderer Berücksichtigung der Dienstverhinderungen aus anderen wichtigen, die Person des Arbeitnehmers betreffenden Gründen
ger: Die verschiedenen Bestimmungen normierter Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen aus wichtigem Grund stellt eine Ausnahme des allgemein im Vertragsrecht geltenden Austauschprinzips dar. Der Arbeitnehmer behaelt trotz Unterbleibens seiner Arbeitsleistung seinen vertragsmaessigen Entgeltans...
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Ort / Verlag / Datum: | 1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Schlagworte: | |
Klassifikation: | 344 Arbeitsrecht, Sozialrecht, Bildungsrecht, Kulturrecht
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Beschreibung: | 236 Bl. |
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Zusammenfassung: | ger: Die verschiedenen Bestimmungen normierter Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen aus wichtigem Grund stellt eine Ausnahme des allgemein im Vertragsrecht geltenden Austauschprinzips dar. Der Arbeitnehmer behaelt trotz Unterbleibens seiner Arbeitsleistung seinen vertragsmaessigen Entgeltanspruch gemaess § 1155 ABGB und § 1154b ABGB. § 1155 ABGB erfasst alle Dienstverhinderungen, die auf Umstaende in der Arbeitgebersphaere zurueckzufuehren sind. Ausgenommen sind lediglich jene Ereignisse, die auch die Allgemeinheit betreffen, sofern es sich nicht um ein 'typisches Betriebsrisiko' handelt. Weiters verlangt § 1155 ABGB, dass der Arbeitnehmer zur Leistung bereit ist, dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfuegung zu stellen. § 1154b ABGB erfordert: a) das Vorliegen eines wichtigen die Person des Arbeitnehmers betreffenden Grundes (Wichtigkeit), b) der Eintritt des Hinderungsgrundes ohne sein Verschulden und c) eine dadurch bewirkte Verhinderung an der Arbeitsleistung (Gehindertsein). Aufteilung der Dienstverhinderungen auf Arbeitnehmerseite: a) Sind alle gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfuellt, so ist das Unterlassen der Dienstleistung gerechtfertigt und der Arbeitgeber traegt das Lohnrisiko. b) Liegen nur die 'Wichtigkeit' und das 'Gehindertsein' vor, ist wegen eines rechtmaessigen Hinderungsgrundes eine Entlassung ausgeschlossen, aber der Entgeltanspruch entfaellt. c) Bei allen anderen Dienstverhinderungen fehlt es an einem rechtmaessigen Hinderungsgrund, sodass der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen und eine gerechtfertigte Entlassung aussprechen kann eng: In different norms of the Austrian constitution of law the employee gets in spite of non doing his performance his contractual demand for payment. (§ 1155 ABGB and § 1154b ABGB). §1155 ABGB contains all preventions of working capacity that are attributed to circumstances found in the sphere of the employer. Elements of § 1154b ABGB are: a) the existence of an important cause (importance) b) the arising of an obstacle without his guilt and c) as a consequence of a) and b) the hindrance to the working capacity (hindrance). Preventions of working capacity on the side of the employee: a) Are all legal elements of an offence fulfilled, the omission of the working performance is justified and the employee undertakes the risk of wages b) Do only 'importance' and 'hindrance' exist a dismissal is impossible in the case of a legal interference but also the demand for payment is cancelled. c) All other preventions of working capacity are missing a legal interference so that the employer can stop payment of wages and can pronounce a justified dismissal. |
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AC Nummer: | AC00177542 |
Hierarchiestufe: | Monografie |
Erscheinungsform: | Buch |
Inhalt: | Text |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |