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Landesrechnungshof Steiermark

Der Landesrechnungshof in der Steiermark wurde als erster unabhängiger Landesrechnungshof in Österreich am 29. Juni 1982 eingerichtet und unterstützt als weisungsungebundenes Organ des Landtages den Landtag Steiermark in seiner parlamentarischen Kontrollfunktion.

Der Landesrechnungshof erfüllt die verfassungsgesetzlich vorgesehenen, Aufgaben der finanziellen und wirtschaftlichen Kontrolle im Land Steiermark. Der Prüfbereich umfasst die Landesverwaltung sowie ausgelagerte Beteiligungen, an denen das Land mit mindestens 25 % finanziell beteiligt ist. Der Landesrechnungshof prüft die Gebarung des Landes auf Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Seine Aufgabe ist es, für einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit öffentlichen Mitteln zu sorgen und Verbesserungen anzuregen.

Als Besonderheit der österreichischen Rechnungskontrollbehörden kontrolliert der Landesrechnungshof vor Projektbeginn die Kosten von Großprojekten. Nach Baubeginn von Großprojekten obliegt dem Landesrechnungshof die laufende Kontrolle der Gesamtkosten in Form einer Kostenverfolgung. Veröffentlicht in Wikipedia
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    Die Kontrolle im Bauwesen

    Beteiligte: Brünner, Christian; Steiermark, Landesrechnungshof
    Veröffentlicht: [1989]
    Verlag: Steiermärkischer Landesrechnungshof
    Links: Inhaltsverzeichnis
    Buch Analog

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