Hans-Günther Seraphim (geboren 21. Dezember1903 in Königsberg; gestorben 13. Februar1992 in Göttingen) war ein deutscher Historiker und Bibliothekar. Er war in der Bundesrepublik Deutschland einer der am häufigsten gehörten Sachverständigen in Prozessen wegen NS-Verbrechen. Dabei vertrat er die bis in die 1970er Jahre von Gerichten für plausibel gehaltene Theorie, dass zur Bewertung des Befehlsnotstandes von NS-Verbrechern (Verbrechenshandlung auf Befehl eines Vorgesetzten) nicht die Frage entscheidend sei, ob diese Zwangssituation objektiv vorgelegen habe, sondern von dem Täter so empfunden wurde – also subjektiv vorgelegen habe. Mit Hilfe dieser Konstruktion wurden viele Täter freigesprochen.
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