Anton Mahnig (* 17. Juni1899 in Windisch-Feistritz; † 14. April1988) war ein österreichischer Jurist und Richter. Mahnig war von 1947 bis 1961 Richter am Verwaltungsgerichtshof, wobei er ab 1957 als dessen Vizepräsident fungierte. Nach dem Ausscheiden aus dem Verwaltungsgerichtshof war Anton Mahnig ab 1961 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, wo er ebenfalls zum Vizepräsidenten ernannt wurde. Er ist damit einer von wenigen österreichischen Juristen, die im Laufe ihrer Karriere Vizepräsidenten von zwei Höchstgerichten wurden.
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