Der Bayerische Jugendring (BJR)KdöR ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, -gemeinschaften und -initiativen in Bayern. Der BJR ist die Arbeitsgemeinschaft der 34 landesweiten und 40 (über-)regional tätigen Jugendverbände und 323 örtlichen Jugendgruppen in Bayern. Strukturell ist er in sieben Bezirksjugendringe sowie 96 Stadt- und Kreisjugendringe gegliedert. Der BJR setzt sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Bayern ein. Zudem sind dem BJR durch Rechtsverordnung seit 1993 alle wesentlichen Aufgaben eines Landesjugendamts nach § 85 Abs. 2 SGB VIII übertragen worden.
Veröffentlicht in Wikipedia